Informationen für Patient*innen
Pathologie
Nach operativer Entfernung eines Organs oder Entnahme eines kleinen Gewebsstückes (Biopsie) bzw. von Zellproben (Zytologie) durch einen Arzt wird das entsprechende Gewebe vom Pathologen untersucht. Kleine Biopsate werden direkt zu Schnittpräparaten (= histologischen Präparaten) weiterverarbeitet, welche unter dem Mikroskop betrachtet werden. Große Präparate werden zunächst mit dem Auge (makroskopisch) beurteilt. Auffällige Areale mit möglichen krankhaften Veränderungen werden aus dem Präparat herausgeschnitten und wiederum vom Labor zu Schnittpräparaten verarbeitet.

Die Hauptaufgabe des Pathologen besteht in der Betrachtung von histologischen Präparaten unter dem Mikroskop.
Man unterscheidet
- Makroskopische Pathologie:
Krankhafte Veränderung, die man mit dem bloßen Auge, z.B. bei einer Sektion, sieht. - Mikroskopische Pathologie:
Krankhafte Veränderung, die man nur mit dem Mikroskop oder dem Elektronenmikroskop sieht.
(siehe auch Histologie) - Ätiologie
Lehre von den Krankheitsursachen
Zytologie
Unsere erfahrenen Zytologisch-technische Assistenten*innen der Abteilung der gynäkologischen Zytologie finden bösartig veränderte Zellen, allen voran des bekannten Gebärmutterhalskrebses, des weiblichen Genitals in speziell angefertigten Abstrichen (auch PAP-Test bezeichnet).
Es werden auch Proben mithilfe modernster Geräte auf das sogenannte humane Papillomaviren (HPV) untersucht.
Die häufigsten Niederrisiko-HPV-Typen sind: 6; 11; 42; 43; 44; 55.
Die wichtigsten Hochrisiko-HPV-Typen (High-Risk-HPV) sind: 16; 18; 31; 33; 35; 39; 45; 51; 52; 53; 56; 58; 59; 66; 68; 73; 82.
Diese Untersuchungsmöglichkeit kann eine zusätzliche Sicherheit im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung erzielen. Sprechen Sie mit Ihrer ärztlichen Fachperson über diese zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten sowie eine mögliche Impfung gegen die HP-Viren.
Lob und Beschwerdemanagement
Unsere Qualitätspolitik hat stets die Patient*innen im Fokus. Wir behandeln alle Patient*innen gleich.
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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