Fragen zur Rechnung?
Sie haben eine Rechnung von uns erhalten und wundern sich …
… weil Sie uns gar nicht persönlich beauftragt haben?
… weil Ihre Versicherung die Leistung nicht oder nur teilweise erstatten will?
… weil Sie Kassenpatient*in sind?
… weil Sie zu einzelnen Positionen und/oder Inhalten Fragen haben?
Wenden Sie sich persönlich an uns (02202 / 299 09—0), wir helfen gerne weiter!
Antworten auf die häufigsten Fragen:
„Ich habe keinen Pathologen beauftragt! Muss ich die Rechnung dann zahlen?“
Die Beauftragung durch die einsendende Arzt*in ist rechtlich mit einer direkten Beauftragung durch die Patient*in gleichgesetzt.
Schließlich ist ohne Diagnostik eine weitere Behandlung nicht möglich.
Etwaige Wahlleistungsvereinbarungen sind entsprechend auch mit der Pathologie gültig. Vereinfacht ausgedrückt: wenn Sie im Krankenhaus Privatpatient*in sind, dann sind Sie auch für uns Privatpatient*in.
„Meine Versicherung hat die Rechnung gekürzt, was muss ich zahlen?“
Grundsätzlich gilt, dass eine Rechnung zunächst von den Patient*innen zu zahlen ist und diese dann beim Kostenträger (Versicherung, Beihilfestelle, Postbeamtenkasse, etc.) den Rechnungsbetrag einfordern.
Die Kürzung von Leistungen durch eine*n Sachbearbeiter*in kann verschiedene Gründe haben, sie befreit jedoch grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.
Es empfiehlt sich, unklare Einzelfälle kurz mit unserer Rechnungsabteilung (02202 / 299 09—0) durchzusprechen. Wir sind gern bereit, flexibel eine Lösung mit Ihnen zu erarbeiten und helfen wenn möglich z.B. mit zusätzlichen Erklärungen und Begründungen.
„Ich bin Kassenpatient*in, warum bekomme ich eine Privatrechnung?“
Wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben oder eine individuelle Gesundheitsleistung (iGeL) beauftragt haben, dann ist die Rechnung möglicherweise das Resultat einer falschen Zuordnung. Rufen Sie uns an (02202 / 299 09—0) und wir beheben das.