Informationen für Einsender

Bitte verwenden Sie nur die von uns zur Verfügung gestellten Gefäße. Die Biopsien müssen in Formalin schwimmen, da sie sonst austrocknen. Bei unfixiert eingesandtem Gewebe (ohne Formalin) ist die Diagnostik durch die beginnende Autolyse ebenfalls schwierig.

Verschließen Sie die Gefäße fest, damit sie beim Transport nicht auslaufen. Für den Postversand nur Schutzgefäße mit Innenröhrchen (10ml) verwenden oder die Gefäße zusätzlich in Druckverschlussbeutel geben.

Kennzeichnung der Probengefäße:
Name, Geburtsdatum des Patienten

Senden Sie uns bitte alle Gewebeproben mit dem vollständig ausgefüllten „Antrag auf histopathologische Begutachtung“

Angaben für unsere Verwaltung/Abrechnung:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse
- die Abrechnungsart: Privat, Kasse, Krankenhausstationär oder ambulant bei ambulanten Kassenpatienten bitte zusätzlich einen Überweisungsschein beilegen
- Bei privat versicherten Kindern bitte Namen/Adresse des Rechnungsempfängers angeben

Angaben für unsere Diagnostik:
- Lokalisation und Art des entnommenen Gewebes, ggf. Orientierung
- klinische Angaben, Verdachtsdiagnose, Fragestellung
- evtl. Vorbefunde, bekannte Vorerkrankungen
- Behandelnder Arzt mit Telefon-, Faxnummer

Infektiöses oder radioaktiv markiertes Material bitte immer besonders kennzeichnen

Besondere Bearbeitung bitte deutlich (Textmarker) lesbar angeben (EILT oder Schnellschnitt) bitte Telefon-, Faxnummer für die Befundübermittlung angeben

Der Unterschied zwischen eiligen Befundungen und Schnellschnitten:
EILT: Befunddurchgabe per FAX am nächsten Werktag je nach Materialart ab 9.30 Uhr. Eingesandt werden formalinfixierte Gewebeproben

Schnellschnitt:
Telefonische Befunddurchgabe erfolgt innerhalb von 30 Minuten nach Anlieferung. Schnellschnittpräparate werden nicht fixiert (nativ)! nicht in NaCl- Lösung einlegen (Veränderung der Gewebestruktur). Keine Schnellschnitte von Knochen!

Umgang mit der Formaldehydlösung:
Die Einsenderöhrchen enthalten 4 % ige neutral gepufferte Formaldehydlösung. Diese hoch verdünnte Lösung ist nach § 14 der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet. Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut sind zu vermeiden. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist angezeigt. Hände gründlich reinigen und Hautpflegemittel verwenden. Nach Augenkontakt 10 Min. unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Verschütten mit saugfähigem Material auf- nehmen u. im Müllbeutel gut verschließen, Dampfbildung vermeiden => Für Frischluft sorgen.

Wenn Sie Fragen haben,
wir sind von Montags bis Freitags von 09:00 – 16:00 Uhr für Sie erreichbar